Kirchenbezirksvorstand

Der Kirchenbezirksvorstand wird aus der Kirchenbezirkssynode heraus für die gleiche Amtsdauer gewählt, um die Arbeit der Kirchenbezirke auch zwischen den synodalen Beratungen leiten und koordinieren zu können. Er setzt sich aus dem Superintendenten, dem Leiter des Regionalkirchenamtes, dem Vorsitzenden der Kirchenbezirkssynode und weiteren sechs bis zehn gewählten/berufenen Mitgliedern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern (ohne Stimmrecht) der Bezirkssynode zusammen. Beratend nehmen an den Kirchenbezirksvorstandssitzungen die Bezirkskatecheten, der Kirchenmusikdirektor und der Jugendwart teil.

Dem Kirchenbezirksvorstand gehören folgende  Mitglieder an:

Dem Kirchenbezirksvorstand gehören folgende Mitglieder an:

Für die Mitglieder des Kirchenbezirksvorstandes wurden folgende Stellvertreter gewählt:

Beratend ohne Stimmrecht stehen folgende Personen dem Kirchenbezirksvorstand an der Seite: