Beschwerdeverfahren

Ein wirksames Beschwerdeverfahren ist ein zentraler Bestandteil unserer Kultur der Achtsamkeit. Sie sind kein Störfaktor, sondern ein wichtiger Hinweis auf mögliche Verbesserungen und Schutzlücken.

Beschwerden betreffen wahrgenommene Unzufriedenheiten, Konflikte oder Grenzverletzungen im kirchlichen Alltag. Sie können sich beispielsweise beziehen auf unangemessene Sprache oder Berührungen, ungerechte Behandlung, Ausgrenzung, Missachtung vereinbarter Regeln, unangemessene digitale Kommunikation oder andere Situationen, in denen sich Personen unsicher oder nicht respektiert fühlen. Davon zu unterscheiden sind Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen, sexualisierte Gewalt oder strafrechtlich relevantes Verhalten. Für solche Meldungen gelten die besonderen Interventionswege gemäß Kapitel 8 des Schutzkonzeptes.

Beschwerden können grundsätzliche von allen Personen eingebracht werden, die mit unserem Kirchenbezirk in Kontakt stehen, insbesondere von Schutzbefohlenen, Eltern, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen. Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren entnehmen Sie dem Schutzkonzept Pkt. 7.2.

Sie können Ihre Beschwerde persönlich, per E-Mail an suptur.marienberg@evlks.de schriftlich (auch anonym) mittels Formular an die Ev.-Luth. Superintendentur Marienberg, Dresdner Str. 4, 09557 Flöha oder über das Online-Formular einreichen.