Meldepflicht/Unterstützung für Betroffene
Meldepflicht
Liegt ein begründeter Verdacht von sexualisierter Gewalt vor, haben Mitarbeitende Vorfälle sexualisierter Gewalt oder Verstöße gegen das Abstinenzgebot, die ihnen zur Kenntnis gelangen, unverzüglich der Meldestelle zu melden oder die Meldung zu veranlassen. Den meldenden Personen ist die Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität zu ermöglichen.
Die Meldestelle informiert die zuständigen Leitungen und lässt sich über Verlauf und Abschluss des Verfahrens berichteten. Die Meldenden bekommen eine Rückmeldung über das Verfahren durch die Meldestelle.
Was ist zu tun bei erlittener Gewalt?
Wenn Sie selbst von Übergriffen betroffen waren oder davon Kenntnis haben, können Sie sich an die Ansprech- und Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens wenden (siehe Ansprechpartner).
Im Handlungsleitfaden „Aktiv gegen Gewalt“ sind die verschiedenen Handlungsleitfäden, abhängig von der betroffenen Person, der Verdachtsperson und der Art der Gewalt, näher beschrieben.
Aufarbeitung
Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Landeskirche Sachsens verurteilt nicht nur jede Form sexualisierter Gewalt, sondern stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Diesem Anliegen gelten die verbindlichen Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. HIER finden Sie weitere Informationen unserer Landeskirche zum Thema Aufarbeitung.